Mieterin muss bei gestohlenen Schlüsseln kein neues Schloss zahlen.
Der Mieterin wurde die Handtasche mit den Hausschlüsseln gestohlen. Sie muss den Austausch der Schlösser nicht zahlen, weil sie Opfer eines Raubes wurde.
AG Berlin-Spandau, Az. 6 C 546/12
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