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Keine Liftkosten, wenn dieser nicht benutzt werden kann.

Oktober 01
23:29 2013

In Mehrfamilienhäusern müssen sich auch Bewohner der Erdgeschoßwohnung an den Liftgebühren beteiligen.

Im vorliegendem Fall wohnte der Mieter jedoch in einem Nebengebäude, welches nicht mit dem Haupthaus verbunden ist.

Da der Lift somit nicht zu erreichen ist, muss der Mieter auch keine Liftgebühren zahlen.

BGH, Az. VIII ZR 128/08.

 

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Der „Gründungs-Redaktionsstab“ erstellte die Fidibus-Hefte Nr. 1 bis Nr. 51 im Zeitraum vom September 1997 bis März 2010.

Der zweite Redaktionsstab gab von Juni 2010 bis November 2012 die Hefte Nr. 52 bis Nr. 62 heraus.

Seit Heft Nr. 63 im März 2013 ist der amtierende Redaktionsstab für die Fidibus-Reihe verantwortlich.

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