Mieter müssen bei der Farbe der Fensterrahmen nicht gefragt werden.
Der Vermieter setzte zwei neue Fenster ein, allerdings mit weißem Rahmen. Die alten Fensterrahmen waren braun gewesen. Dabei handelt es sich um eine geringfügige Beeinträchtigung, die der Mieter hinnehmen muss.
AG München, Az. 473 C 25342/12.
Noch ist kein Kommentar vorhanden ! Möchtest du das ändern ?
Schreibe ein Kommentar