Behindertengerechter Umbau…
Behindertengerechter Umbau kann von der Steuer abgesetzt werden.
Wenn eine Immobilie behindertengerecht umgebaut werden muss, können die Kosten beim Finanzamt als außergewöhnliche Belastung angegeben werden. Ob eine Verteilung der außergewöhnlichen Belastungen über mehrere Jahre akzeptiert wird, ist bislang unklar.
Der Bundesfinanzhof muss dies nun in einem Revisionsverfahren entscheiden. Betroffene sollten Einspruch beim Finanzamt einlegen unter Berufung auf das Aktenzeichen Az. VI R 36/15.
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