Kein Schadensersatz….
Kein Schadensersatz, wenn im Restaurant ein Stuhl unter einem Gast zusammenbricht.
Der verletzte Kläger forderte 7.000 € Verdienstausfall und 3.000 € Schmerzensgeld. Das Landgericht gab ihm nicht Recht. Ein Wirt sei nicht verpflichtet, täglich jeden Stuhl zu überprüfen.
LG Magdeburg, Az. 10 O 1311/15.
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