Eine einzelne Ratte …
Eine einzelne Ratte im Hotelzimmer ist kein Reisemangel.
Wegen einer Ratte im Hotelzimmer wollte eine Familie 50% vom Reisepreis vom Veranstalter zurück.
Das Amtsgericht war anderer Meinung. Auch bei Einhaltung der Hygieneregeln sei in der Nähe des Hotels auf Mallorca mit Ratten zu rechnen.
Durch eine einzelne Ratte sei der Urlaub nicht beeinträchtigt.
AG Köln, Az. 142 C 78/15.
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