Falschparker müssen auch die Leerfahrt …
Falschparker müssen auch die Leerfahrt eines Abschleppunternehmens zahlen.
Als der Abschleppwagen kam war der Falschparker bereits wieder weggefahren. Daher wollte er die Kosten für die Leerfahrt nicht zahlen.
Das muss er aber entschied das Verwaltungsgericht.
Es gilt das Verursacherprinzip.
VG Düsseldorf, Az. 14 K 8743/13.