Nach einem fahrlässig verursachten Wohnungsbrand…
Nach einem fahrlässig verursachten Wohnungsbrand besteht kein Recht auf Mietminderung.
Nachdem nach einem Feuer die Wohnung unbewohnbar war, wollte die Mieterin keine Miete mehr zahlen.
Da aber die erwachsene Tochter den Brand verursacht hatte, durfte die Miet- zahlung nicht gemindert oder ganz verweigert werden.
AG Berlin-Pankow, Az. 102 C 202/14.
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