Der Vermieter ist für die Überprüfung …
Der Vermieter ist für die Überprüfung einer Heizungstherme zuständig.
Ohne eine entsprechende Klausel im Mietvertrag ist der Mieter nicht verpflichtet, den Wasserstand im Heizungssystem zu überprüfen um möglichen Schäden vorzubeugen.
AG Berlin-Tempelhof-Kreuzberg,
Az. 12 C 81/15.
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