Die Gebäudeversicherung muss zahlen….
Die Gebäudeversicherung muss zahlen, wenn nach einem Sturm ein Baum umfällt und das Haus beschädigt.
Auch dann, wenn der Baum erst Tage nach dem Sturm umfällt. Laut Versicherungsbedingungen kommt es nicht auf eine unmittelbare Sturmeinwirkung an.
LG Dortmund, Az. 2 O 24011.
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