Keine Pflicht zur Mediation durch die Rechtschutz – Police.
Ein Anbieter von Rechtschutzversicherungen bot günstige Tarife an.
Voraussetzung: Im Streitfall lässt man sich erst auf eine Mediation (Schlich-tung) ein, bevor man zum Anwalt oder vor Gericht geht.
Das ist nicht zulässig, weil eine Schlichtung nicht die Beratung durch einen Anwalt ersetzen kann.
OLG Frankfurt, Az. 6 U 110/14.
Noch ist kein Kommentar vorhanden ! Möchtest du das ändern ?
Schreibe ein Kommentar